Die heiligen Sakramente

Taufe

Taufe von Kleinkindern

Für eine Taufe werden folgende Dokumente benötigt

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • beide Taufscheine der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (sofern verheiratet)
  • Taufschein des Paten

Voraussetzungen für die Patenschaft

  • Römisch katholisch, gefirmt, wenn verheiratet, dann kirchlich getraut

Mit den Dokumenten wird dann die Taufe in der Pfarrkanzlei  angemeldet, ein Taufprotokoll erstellt und das Taufgespräch mit dem Priester/Diakon geführt.

Wohnt der Täufling nicht im Pfarrgebiet, findet die Anmeldung in der jeweiligen Pfarre statt, die dann das Taufprotokoll erstellt und an unsere Kanzlei weiterleitet.

Taufe von Schulkindern

Hier gelten dieselben Hinweise wie bei Kleinkindern. Der Taufspender bereitet mit den Eltern und Paten die Schüler auf die Taufe vor.

Erstkommunion

Eingeladen sind Kinder, die im Pfarrverband  wohnen und/oder hier beheimatet sind – aber auch Kinder aus anderen Pfarren. Die Erstkommunion wird jedes Jahr (üblicherweise) zu Christi Himmelfahrt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes gespendet.

  • Anmeldung (mit Taufschein) in der Pfarrkanzlei
  • Elternabend

Firmung

Die Firmvorbereitungen finden an Wochenenden statt.
Die Firmung wird (üblicherweise) an einem Sonntag nach Pfingsten gespendet

Ehe

Dokumente die für die Anmeldung zur Trauung benötigt werden (es gilt jeweils: sofern vorhanden) :

  • beide Geburtsurkunden
  • beide Taufscheine
  • beide Meldezettel
  • Lichtbildausweis
  • In der röm.-kath. Wohnpfarre (egal, ob von Braut oder Bräutigam) wird ein Trauungsprotokoll angelegt, die Brautleute werden zu einem Gespräch mit dem Priester eingeladen, bei diesem Gespräch wird der Ehewille im Trauungsprotokoll unterschrieben.

Ehevorbereitung

  • Eheseminar in der Diözese
  • 2 Treffen mit P. Antal
  • 4 Treffen mit P. Nikodemus

Wohnen die Brautleute nicht in der Pfarre Marchegg, erfolgt die Anmeldung in einer der beiden Wohnpfarren, dort ist auch das Gespräch mit dem Priester zu führen und die Unterschrift des Ehewillens zu leisten. Das fertige Trauungsprotokoll muss mindestens 14 Tage vor der Trauung in der Pfarrkanzlei eingelangt sein.

Zu erfragen

  • Namensrechtliche Regelung
  • Angaben, die den Beruf betreffen
  • Termin für die zivile Trauung
  • Angaben über Trauzeugen
  • Name des Traupriesters
  • Telefonnummer einer Kontaktperson

Ehejubiläen

Gerne feiern wir auch mit Ihnen den Jahrestag Ihrer Hochzeit. Dies kann in Form einer feierlichen Jubelmesse stattfinden oder in einem schlichten Ehesegen mit Erneuerung des Eheversprechens nach einem regulären Gottesdienst.

Beichte und Aussprache

Abend der Barmherzigkeit am ersten Freitag im Monat in der Klosterkirche

Krankensalbung

Die Krankensalbung kann jeder Gläubige empfangen, der sich in einer gesundheitlich geistig oder körperlich kritischen Situation befindet. Sie kann im Leben auch öfter empfangen werden.